Unser Kundendienst- ein Meisterbetrieb!
Wir bieten Ihnen als eingetragenes Elektromaschinenbauunternehmen eine unabhängige Werkstatt für Gastronomiegeräte aller Art.
Unser Telefon ist Rund um die Uhr für Sie besetzt!
Sollten wir außerhalb der Öffnungszeiten das Gespräch mal nicht annehmen können, sprechen Sie bitte auf die Mailbox, wir melden uns dann schnellstmöglich zurück!
Unsere Kunden profitieren von unserem Vor- Ort- Service. Wenn möglich reparieren wir Ihre Geräte bei Ihnen vor Ort, damit Sie schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen.
Auf Wunsch halten wir bei umfangreicheren Reparaturen Leihgeräte für Sie bereit!
Unsere Techniker werden regelmäßig von den einzelnen Herstellern geschult, um immer wieder auf dem neusten Stand zu bleiben.
Durch ein umfangreiches Ersatzteillager können wir in der Regel schnell reagieren. Sollten wir trotzdem zusätzliche Ersatzteile benötigen, werden diese schnellstmöglich, meistens über Nacht, zu uns versendet!
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne persönlich.
2016 - jetzt neu,die vorgeschriebene DGUV 3 Prüfung, vom zertifizierten Fachmann!
DGUV 3/ BGV A3 Prüfung - bei uns Selbstverständlich!
Unfallverhütung gehört zu den wichtigen gesetzlichen Fürsorgepflichten eines jeden Unternehmers. Die Berufsgenossenschaften sind seit langem federführend in der Erarbeitung und Herausgabe von Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften sind durch EU-Richtlinien und die einschlägige Rechtsprechung (Betriebssicherheitsverordnung) zwingend vorgeschrieben und gesetzlicher Sicherheitsstandard mittlerweile für alle Betriebe geworden!
Bußgelder drohen
Die BGV A3 schreibt vor, dass Sie als Unternehmer selbst für die Einhaltung der Prüffristen für elektrische Maschinen und Anlagen verantwortlich sind! Die Nichteinhaltung der Prüffrist kann vom Gesetzgeber mit einem Bußgeld geahndet werden.
Nachweispflicht
Im Schadensfall müssen Sie als Unternehmer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen. Ansonsten kann es zu einer Haftung des Unternehmers kommen, wenn eine Person durch ein ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommt.
Auf der sicheren Seite
Mit einer regelmäßigen Prüfung Ihrer Großküchengeräte durch unseren geschulten Kundendienst sind Sie auf der sicheren Seite. Wir sind speziell für die Durchführung dieser Prüfungen ausgebildet und somit autorisiert, Bescheinigungen und Prüfplaketten nach BGV A3 auszustellen. Diese gelten als Nachweis gegenüber den Berufsgenossenschaften.
Für weitere Informationen sprechen Sie einfach unseren Kundendienst an.